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Absatz 9 VgV) sind, haben Sie dafür Vorsorge zu tragen, dass Sie die Bewilligungsstelle nach der Genehmigung des Vorhabens über folgende Angaben informieren können: • Name sowie Steuer-Identifikationsnummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des Auftragnehmers, • Angaben zum Vertrag ...
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Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert worden ist. ...
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Aktualisiert: 03:44 24.10.2025
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anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; ...
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Aktualisiert: 03:44 24.10.2025
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und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundes- ministerium für Ernährung und Landwirtschaft: I n h a l t s ü b e r s i c h t Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Assistenzhundearten Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an einen Assistenzhund § 4 Grunderziehung ...
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Aktualisiert: 05:26 23.07.2025
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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bei dieser Aufsichtsbehörde anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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