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soll jedes Gehalt, das unter einem indikativen Referenzwert von 60% des Bruttomediangehalts und 50% des Bruttodurchschnittsgehalts liegt, als „unzureichend“ angesehen werden. Die Kriterien der „Produktivität“ und der Einbeziehung von Steuern und Sozialleistungen in die Festlegung gesetzlicher Mindestlöhne sollen ...
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Aktualisiert: 06:36 28.01.2026
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