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Frage Antwort Wie verhält es sich, wenn Ladeinfrastruktur oder Fahrradabstellanlagen zeitweilig, d.h. nur zu bestimmten Uhrzeiten zugänglich sind? Der Standort von Bügeln einschließlich Ladeinfrastruktur muss nicht dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich sein. Es ist also kein Förderausschluss, ...
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Aktualisiert: 01:06 20.04.2025
Format: PDF