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von der Teilnahme sind: ➢ Kommunen, ➢ Unternehmen (mit Ausnahme von gGmbH und Freiberuflern), ➢ Parteien und Wählergruppen, ➢ Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ➢ natürliche und juristische Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessord- nung in der Fassung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:17 27.09.2024
Format: PDF