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Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:20 23.07.2025
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Seite 4 von 6 a. die Eingänge der Stollen ständig verschlossen sind und das Fledermausquartier nicht von Unbefugten betreten werden kann. b. die Zugänge zu den Stollen nicht durch Bäume und Sträucher zuwachsen oder vermüllen und dadurch der Einflug der Fledermäuse behindert wird. c. keine andere Nutzung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:12 04.06.2025
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