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des Einkommensteuer- gesetzes des zuständigen Finanzamtes beigebracht hat, b) ihre Zielstellung mitgeteilt oder ihre Satzung eingereicht hat und c) die Verpflichtung übernimmt, entsprechend der Abgabenordnung unverzüglich sämtliche Beschlüsse mitzuteilen, durch die eine für die steuerliche Vergünsti- gung wesentliche ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 17:23 09.10.2021
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