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nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt wird ebenso während der Elternzeit oder einer Pflegezeit. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei Schließung des Betriebs) kann jedoch ...
nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt wird ebenso während der Elternzeit oder einer Pflegezeit. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei Schließung des Betriebs) kann jedoch ...
nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt wird ebenso während der Elternzeit oder einer Pflegezeit. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei Schließung des Betriebs) kann jedoch ...
nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt wird ebenso während der Elternzeit oder einer Pflegezeit. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei Schließung des Betriebs) kann jedoch ...
für nachhaltige Entwicklung entscheidend bei. Die Schülerinnen und Schüler nehmen sich als Teil einer Gemeinschaft wahr und werden zur Teilhabe an Aktivitäten im gesellschaftlichen Rahmen, z. B. an Raumplanungsprozessen vor Ort, Initiativen zum Umweltschutz oder zum gemeinsamen Miteinander verschiedener Kulturen, ...
Das betrifft z. B. die sach- und si- cherheitsgerechte Nutzung von Technik im Alltag ebenso wie die durch Fachwissen gestützte Teilhabe an gesellschaftlichen Diskussionen um technische Entwicklungen. Der Technikunterricht knüpft an die im Fach Gestalten erworbenen tech- nischen Grundkenntnisse, Fähigkeiten ...
der Forstverwaltung (Kapitel 09 80) 13. der Forstverwaltung außerhalb von Landesbetrieben (Kapitel 09 82). B. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Die Landesregierung hat mit W irkung vom 1. Januar 2004 die Auflösung der Forstlichen Landesanstalt beschlossen. Ab Haushalts- jahr 2007 wird das Kapitel 09 81 ...
der Landschaftsgliederung betreffen zahlreiche Grenzkorrekturen bestehender Land- schaftseinheiten, weitere Untergliederungen bestehender Landschaftseinheiten (z. B. des Elbetales, des Harzes) sowie die Abgrenzung neuer Landschaftseinheiten (z. B. der Fuhneniederung). Die überarbeitete Landschaftsgliederung enthält nunmehr ...
der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert, indem die unterschiedlichen Angebote von Institutionen, Organisationen und Einrich- tungen stärker aufeinander abgestimmt werden. Gefördert werden die Landkreise und kreisfreien Städte z. B., indem ihnen Mittel zur Einrichtung von Koordinierungsstellen ...
oder von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern dieser Parteien stehen das Kultusministerium - Referat Demokratiebildung, Politische Bildung/LpB, Historische Bildung, Stiftung Gedenkstätten - sowie die Landeszentrale für politische Bildung - Geschäftsstelle des Netzwerks für Demokratie und Toleranz - zur Beratung ...