Seite 1280 von 2861 | ( 28609 Treffer )
Sortieren nach
in Süddeutschland. Im "Beutelsbacher Konsens" wurden drei Leitgedanken entwickelt, die seither das Angebot der bpb prägen. Eine zentrale Grundlage der Arbeit der bpb ist der sogenannte "Beutelsbacher Konsens". Bernhard Sutor erläutert in der APuZ B 45/2002 seine Entstehungsgeschichte: "Trotz vielfältiger ...
zu stellen. Erfreulich ist auch, dass ich vor dem Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die das Recht auf Akteneinsicht und Informationszugang betreffen, zukünftig angehört werden soll. Hinsichtlich der Erweiterung meiner Kontrollkompetenzen auf das besondere Informationsfreiheitsrecht (z. B ...
auch ein informationsfreiheitsrechtliches Thema. Voraussetzung dafür, dass eine Stadt oder eine Region „smart“, d. h. intelligent wird, ist nämlich, dass durch Digitalisierung und Vernetzung mannigfache Daten aus den verschiedensten Bereichen, wie z. B. Umwelt, Energie, Verkehr und Sicherheit, gesammelt, miteinander verknüpft ...
sondern in aufbereiteter und ausgewerteter Form veröffentlicht. Eine elektronische Fassung des Originals, z. B. eines behördlichen Schreibens, eines Gutachtens oder eines Vertrags, wird im Landesportal bisher nicht eingestellt. Die Praxis im Landesportal entspricht damit nicht den Veröffentlichungspflichten, die nach § ...
auch nicht vermittelbar, dass mit Steuergeldern erstellte Gutachten unter Verschluss bleiben sollen, z. B. weil das Ergebnis dem Auftraggeber nicht genehm ist. Dieses Recht steht schließlich nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder auch nicht den anderen öffentlichen Stellen des Landes zu, die - ...
sich mit den im jahreszeitlichen Ablauf periodisch auftretenden Erscheinungen der Pflanzen- und Tierwelt, z. B. Blattaustrieb, Blüte und Blattfall, Zugverhalten und Paarungszeit von Vögeln. Phänologische Beobachtungen der Pflanzen erfassen die wiederkehrenden Wachstums- und Entwicklungserscheinungen, also die Eintrittszeiten ...
nur dann als Grundlage einer Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung in Frage kommt, wenn die Freiwilligkeit der Einwilligung sichergestellt ist, also die Einwilligung ohne Furcht vor Nachteilen verweigert werden kann. Deshalb dürfen allein aufgrund einer Einwilligung z.B. keine Gesundheitszeugnisse, Ergebnisse ...
diese zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind, b) die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und c) keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden, 2. bei anderen Personen oder Stellen, ...
des Betroffenen ausgeübt, wenn der Aussteller - etwa ein Krankenversicherungsunternehmen oder eine Krankenkasse - mit der Einführung der Chipkarte das bisherige konventionelle Verfahren erheblich ändert, z. B. den Schriftwechsel erschwert oder den Zugang zu Leistungen Karten-Inhabern vorbehält bzw. erleichtert. ...
Personen werden keine anderen oder weiteren Nebenarbeiten übertragen, wie z. B. Durchführung von Leistungskontrollen, Erteilung von Hausaufgaben, Teilnahme an Konferenzen oder Pausenaufsichten. (5) Der Kooperationspartner ist dafür verantwortlich, dass die vertragsgemäße Aufgabenerledigung sicherge- stellt ...