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inwieweit es sich um einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen handelt. Berücksichtigt wird auch die Erfüllung der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers. Der Antrag ist schriftlich beim Integrationsamt zu stellen. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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