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für die Beschäftigung von Mitarbeitern geführte Akten Einsicht zu nehmen und Kopien anzufertigen. Dies betraf die Vorgänge mit den Anträgen, den Arbeitsverträgen und den Personalbögen. Andere Vorgänge, beispielsweise mit sozialversicherungsrechtlichem Bezug und Gesundheitsdaten, lagen dem Landesrechnungshof nicht vor. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:51 07.07.2023
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