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Prävention (§ 167 SGB IX) Vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf es der Zustimmung durch das Integrationsamt. Im Vorfeld eines Kündigungsverfahrens kann das Integrationsamt auf Antrag (auch mündlich) präventiv ...
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Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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