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SACHSEN-ANHALT Landesverwaltungsamt Referat 201 Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Bei Jugendlichen ist dem Antrag die ärztliche Bescheinigung gern. § 32 JArbSchG (Erstuntersuchung) beizufügen. Die ärztliche Bescheinigung zur ersten Nachuntersuchung gern. § 33 JArbSchG ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:58 12.06.2024
Format: PDF