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Aktualisiert: 01:59 21.11.2025
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Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Die ausländischen EU-Bürger müssen sich jedoch bis zum 19. Mai 2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer zuständigen Gemeinde eintragen lassen, wenn sie nicht bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben. Wie bei jeder Wahl erhalten ...
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Aktualisiert: 01:52 10.12.2025
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