Bereiche: "Landesportal" Entfernen
vorbereiten, vorschlagen und überzeugend begründen können. Der Vortrag soll nicht länger als zehn Minuten dauern. Bei Überschreitung der Zeit kann das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses den Vortrag abbrechen. Während des Vortrages dürfen Sie das Aktenstück (insbesondere zur Mitteilung von Anträgen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 06:13 10.12.2025
Format: PDF