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des festgelegten Flurbereinigungsgebietes durch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) als Flurbereinigungsbehörde zusammen mit der Teilnehmergemeinschaft (Gesamtheit der beteiligten Grund- und Gebäudeeigentümer sowie der Erbbauberechtigten) unter Beteiligung der Träger ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:11 09.11.2025
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