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Diese schriftliche Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber ist in jedem Fall erforderlich und keinesfalls damit erledigt, dass bei der Elterngeldstelle ein Antrag auf Elterngeld gestellt wird.   Auf die Elternzeit haben Eltern einen Rechtsanspruch. Deshalb bedarf die Elternzeit nicht der Zustimmung ...
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Aktualisiert: 08:22 19.11.2025
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