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zur Wasserdurchleitung vorgesehen. Der Bemessungswasserstand wird mit 67,20 m = MW OW festgelegt und der Bemessungssituation BS-T zugeordnet. Ein Wasserstand bordvoll = 67,50 m wird rechnerisch nicht nachgewiesen, sollte aber erfahrungsgemäß bei Ansatz der Bemessungssituation BS-T/A unbedenklich sein. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:52 08.11.2024
Format: PDF