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hat gem. § 74a Abs. 5 ZVG den Verkehrswert des Grundstücks festzusetzen. Dazu wird in der Regel ein Sachverständiger beauftragt. Dieser ermittelt unter Berücksichtigung aller örtlichen Gegebenheiten den Verkehrswert. Das vollständige Gutachten kann nach Veröffentlichung des Versteigerungstermins ...
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Aktualisiert: 02:09 26.01.2025
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Aktualisiert: 01:06 09.10.2024
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