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gestellt. "...die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen im Strafprozess gewährleistet, dass unsere Strafjustiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk spricht. Sie ist damit ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit in einem demokratischen Rechtsstaat..." ...
oder zur Strafvollstreckung. Eine Publikation nicht nur für Schöffen. So wird diese Broschüre auch Schulen als begleitendes Material im Rechts- und Sozialkundeunterricht zur Verfügung gestellt. "...die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen im Strafprozess gewährleistet, dass unsere Strafjustiz Urteile nicht nur im Namen ...
gestellt. "...die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen im Strafprozess gewährleistet, dass unsere Strafjustiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk spricht. Sie ist damit ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit in einem demokratischen Rechtsstaat..." ...
oder zur Strafvollstreckung. Eine Publikation nicht nur für Schöffen. So wird diese Broschüre auch Schulen als begleitendes Material im Rechts- und Sozialkundeunterricht zur Verfügung gestellt. "...die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen im Strafprozess gewährleistet, dass unsere Strafjustiz Urteile nicht nur im Namen ...
verfolgt werden. Eine Überprüfung der angegriffenen Hoheitsakte findet ausschließlich auf verfassungsrechtliche Verstöße statt. Insbesondere entscheidet das Landesverfassungsgericht nicht als weitere Instanz über die sonstige Rechtmäßigkeit von Urteilen oder anderen gerichtlichen Entscheidungen. ...
durchgeführt bzw. nachgeholt werden könnte. Am 29. Juni 2023 erging das stattgebende Urteil, in welchem die Baugenehmigung des Landesverwaltungsamtes aus dem Jahr 2013 aufgrund der nicht mehr herstellbaren Datenlage für die UVP aufgehoben wurde. Im Juli 2023 stellte das Unternehmen ...
72, 119 Nrn. 1, 2 GVG), für Strafsachen im ersten Rechtszug zur Aburteilung von Verbrechen - insoweit auch als Schwurgericht - und Vergehen, soweit nicht das Amtsgericht oder ein höheres Gericht zuständig ist, b) in zweiter Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse ...
der Dienstgerichtshof über die Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht aus Gründen des § 26 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes, über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen Beschlüsse des Dienstgerichtes sowie in allen Fällen, in denen das Landesrichtergesetz und die danach anzuwendenden ...
der Dienstgerichtshof über die Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht aus Gründen des § 26 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes, über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen Beschlüsse des Dienstgerichtes sowie in allen Fällen, in denen das Landesrichtergesetz und die danach anzuwendenden ...
Kasten Vizepräsidentin des Landessozialgerichts: Dr. König Stand: 1. Januar 2026 2 Teil I. Allgemeine Verteilung der Streitsachen auf die Senate, Besetzung der Senate mit Berufsrichtern 1. Senat 1. Sachgebiete: Bestand des Senats am 31. Dezember 2025 Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter, ...