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gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
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Aktualisiert: 02:46 19.07.2024
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gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
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Aktualisiert: 23:57 18.07.2024
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infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
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Aktualisiert: 02:06 10.07.2024
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Zwangsvollstreckung Aus den Urteilen und Beschlüssen der Arbeitsgerichte im Urteils- und Beschlussverfahren kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Wichtig ist, dass die Urteile unter bestimmten Voraussetzungen und auch die Beschlüsse der Arbeitsgerichte vorläufig ...
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Aktualisiert: 07:06 10.05.2024
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infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
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Aktualisiert: 07:52 07.06.2024
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gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
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Aktualisiert: 07:52 07.06.2024
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FGO . Sie können sich aber durch zur Vertretung berechtigte Personen vertreten lassen, vgl. die abschließende Aufzählung in § 62 Abs. 2 FGO . Das Finanzgericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen ( § 76 FGO ) und entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil ...
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Aktualisiert: 05:49 21.11.2025
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infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
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Aktualisiert: 09:32 26.04.2024
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infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
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Aktualisiert: 09:32 26.04.2024
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infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
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Aktualisiert: 14:26 03.04.2024
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