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Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Antrag auf Akteneinsicht wird abgelehnt. 4. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……….. Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 15. März 2019 im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt ...
011 Gerichts- und ähnliche Kosten 00 0 25.000 30.000 -5.000 Erläuterungen: Ansatzreduzierung wegen geringerer Ausgaben. 529 02 011 Zur Verfügung des Landtages für repräsentative Zwecke 00 0 15.300 15.800 -500 Erläuterungen: Weniger durch allgemeine Einsparung. 01 Landtag von Sachsen-Anhalt 01 01 ...
Beisitzerin Regierungsamtsrätin Katzsch und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn Foerster beschlossen: 1. Die von der Antragstellerin zu tragenden Kosten der anwaltlichen Vertretung der Antragsgegnerin im Nach- prüfungsverfahren werden auf insgesamt 1.445,60 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag ...
nicht vor. 2 1. Der Nachprüfungsantrag wird verworfen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ………. Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 25. September 2014 unter e-vergabe-online schrieb die Antragsgegnerin im Wege ...
für das Verfahren VK Hal 04/03 zu tragen. Die Kosten für das Verfahren VK Hal 03/03 werden auf 3.114,20 Euro und für das Ver- fahren VK Hal 04/03 auf 3.114,20 Euro festgesetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. 3. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. Gründe Mit Beschluss der Vergabekammer ...
Alternativ K = kv * x + Kf Lösungshinweis: K = Gesamtkosten Kv = variable Kosten Kf = Fixkosten x = Stückzahl Kv = kv * x = gesamte variable Kosten bei der Ausbringungsmenge „x“ b) 210.000 EUR : 60.000 Besucher = 3,50 EUR c) 210.000 EUR = (2 EUR x 60.000 Besucher) + Kf 210.000 EUR = 120.000 EUR + Kf Kf = ...
VOL/A - Angebot war auszuschließen Gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOL/A sind Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, auszuschließen. 2 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten ...
Oberregierungsrat …………., der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtfrau ……….. und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ………. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ………….. ...
unter Mitwirkung des Vorsitzenden Oberregierungsrat …………, der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtsfrau ………….. und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ……….. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren ...
und Modernisierung gemäß Abschnitt II Teil A Nummer 5 erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 70 v. H. der festgestellten förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss (Landesmittelzuschuss) ist auf 10 v. H. v. und maximal 600.000 Euro der unter Pkt. 4.1 festgestellten förderfähigen Ausgaben begrenzt. ...