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und der ehrenamtlichen Beisitzerin ……….. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……….. Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt am 15. ...
Beisitzerin Regierungsamtfrau ………. und der ehrenamtlichen Beisitzerin Frau ……… beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……… Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung ...
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens beziffern sich auf insgesamt ………. Euro. 4. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für den Antragsgegner wird für notwendig erklärt. Gründe I. Der Altkreis ………… vergab im Jahr 2002 ohne Durchführung ...
der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. 4. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Antragstellerin wird für notwendig erklärt. 5. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfah- rens beziffern sich auf insgesamt ...
Projektstruktur 26.04.2017 Sachsen-Anhalt: Strom aus Erneuerbaren Energien im Wärmebereich - Workshop Teil 1 Folie 10 Speicher- / ZERE-Studie; Zubau ab 2014 Förderregime / Ausbaupfade EEG 2017 Szenarien AP 1: Darstellung der EE-Ausbaupfade Technik Kosten Einsatzmöglichkeiten AP 2: Technische Lösungen ...
zu enthalten, dass allein die zuständige Finanzbehörde prüft, ob steuerlich begünstigte Aufwendungen für Herstellungs- oder Erhaltungsmaßnahmen im Sin- ne des § 10g EStG oder hiernach nicht begünstigte andere Kosten vorliegen. Die Zusicherung ist keine Bescheinigung im Sinne des § 10g Abs. 3 EStG. ...
Energiewende, Wasserstoffwirtschaft, Energiemärkte, Energieeffizienz, Wärmewende Thomas Gerke Referat 33 - Energieaufsicht, Energieregulierung Stefan Köster Referat 34 - Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier N. N. Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LRB) Stefan Köster ...
Selbstbestimmung in den vom Bundesverfassungsgericht geforderten bereichsspezifischen Regelungen stagniert (z.B. in der StPO), in einigen Bereichen (z.B. im SGB) wurde der gesetzlich gewährte Schutz unter Hinweis auf mehr Verwaltungsökonomie und die Eindämmung von Kosten sogar wieder aufgegeben oder zumindestens ...
Träger (Optionskommune) nach § 6b SGB II war noch gem. § 44b Abs. 3 Satz 2 seine Aufgaben nach dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft übertragen hat. Das Sozialamt hatte für die Datenerhebung zu Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II einen eigenen Vordruck entwickelt. Dabei fiel u.a. auf, ...
SICH ÜBER AKTUELLE ÄNDERUNGEN ZUM LANDESFINALE AUF DER INTERNETSEITE DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...