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DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
ist beigefügt. liegt dem LVwA mit Stand vom vor. Name des Ausbildenden (Ausbildungsbetriebes)2 Öffentliche Förderung der Ausbildung (monatlich, regelmäßig, mehr als 50 % der Kosten) ja nein Straße, HausNr. PLZ Ort Wenn ja Sonderprogramm des Bundes/Landes Außerbetriebliche Berufsausbildung nach § 76 SGB III ...
SIND VERPFLICHTET, SICH ÜBER AKTUELLE ÄNDERUNGEN ZUM LANDESFINALE AUF DER INTERNETSEITE DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
AUF DER INTERNETSEITE DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
Unterschrift Kosten für anfallende Untersuchungen und Gutachten können vom Land Sachsen-Anhalt nicht übernommen werden. Herausgegeben vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat PM2, Domplatz 2 - 4, 39104 Magdeburg Tel.: 0391-5676075, Fax: 0391-5676184, E-Mail: ...
Unterschrift Kosten für anfallende Untersuchungen und Gutachten können vom Land Sachsen-Anhalt nicht übernommen werden. Herausgegeben vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat PM2, Domplatz 2 - 4, 39104 Magdeburg Tel.: 0391-5676075, Fax: 0391-5676184, E-Mail: ...
Zentrum mitten in der Saalestadt entstehen. 200 Millionen Euro soll der Bau nach aktueller Planung kosten, für den Betrieb will der Bund jährlich 40 Millionen Euro bereitstellen. Zurück ...
oder Pellets betroffen waren. Die Preisbremse greift, wenn der tatsächliche Einkaufspreis aus 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis 2021 war; in diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt. Maximal werden 2.000 ...