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zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Die Daten dürfen allerdings nach § 12a Abs. 3 EGovG nur dann bereitgestellt werden, wenn keine Ausschlussgründe nach §§ 3 bis 6 IFG des Bundes einer Veröffentlichung entgegenstehen. § 12a Abs. 9 EGovG verpflichtet die Bundesregierung außerdem, eine zentrale Stelle ...
Strukturdaten Strukturdaten Land Kreisfreie Städte und Landkreise Glossar Downloads Sie benutzen die Internet-Seite zum Wahl-Angebot: Das sagt das Statistische Landes-Amt zur Barriere-Freiheit Das Statistischen Landes-Amt gibt Informationen zu vielen Themen. Die Informationen können Daten sein. Daten ...
Landes-Amt zur Barriere-Freiheit Das Statistischen Landes-Amt gibt Informationen zu vielen Themen. Die Informationen können Daten sein. Daten sind Zahlen. Die Informationen sollen barriere-frei sein. Das bedeutet, alle Menschen sollen die Informationen verstehen. Manche Informationen ...
Definitionen Sie benutzen die Internet-Seite zum Wahl-Angebot: Das sagt das Statistische Landes-Amt zur Barriere-Freiheit Das Statistischen Landes-Amt gibt Informationen zu vielen Themen. Die Informationen können Daten sein. Daten sind Zahlen. Die Informationen sollen barriere-frei sein. Das bedeutet, ...
das Statistische Landes-Amt zur Barriere-Freiheit Das Statistischen Landes-Amt gibt Informationen zu vielen Themen. Die Informationen können Daten sein. Daten sind Zahlen. Die Informationen sollen barriere-frei sein. Das bedeutet, alle Menschen sollen die Informationen verstehen. Manche Informationen ...
Das sagt das Statistische Landes-Amt zur Barriere-Freiheit Das Statistischen Landes-Amt gibt Informationen zu vielen Themen. Die Informationen können Daten sein. Daten sind Zahlen. Die Informationen sollen barriere-frei sein. Das bedeutet, alle Menschen sollen die Informationen verstehen. ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt ...