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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003 14.3 Daten von Stadtratsmitgliedern und Schiedsleuten auf der Homepage einer Stadt Im Zuge der Prüfung einer kreisangehörigen Stadt stellte der Landesbeauftragte fest, dass ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung § 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige ...
IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016 14.6 Schutz personenbezogener Daten – überwiegendes Informationsinteresse In einer öffentlichkeitswirksamen Entscheidung ...
IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016 14.6 Schutz personenbezogener Daten – überwiegendes Informationsinteresse In einer öffentlichkeitswirksamen Entscheidung ...
V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001 9.2 Übermittlung medizinischer Daten an die gesetzliche Krankenversicherung Eine gesetzliche Krankenversicherung forderte von einer Klinik die Kopie der Todesbescheinigung ...
§ 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten 1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. ...
§ 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten 1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. ...
Artikel 7 - Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass bei personenbezogenen Daten so weit wie möglich zwischen faktenbasierten Daten und auf persönlichen Einschätzungen beruhenden ...
Anwendungshinweise zu § 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte ...