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nach mindestens 14 Wochen. Ich bitte, die Beamtinnen und Beamten in geeigneter Weise zu informieren. Bitte unterrichten Sie Ihren nachgeordneten Bereich sowie die unter Ihrer Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entsprechend. Im Auftrag gez. Hollerung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:23 28.08.2025
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Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:03 07.08.2024
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