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von Lohn, Gehalt, Gratifikation, Provision oder Sachbezügen erhalten haben. Hierzu zählen auch kurzzeitig abwesende Personen (z. B. bei Krankheit, bezahltem Urlaub oder Sonderurlaub, Mutterschutz und Elternzeit mit einer Dauer von insgesamt weniger als einem Jahr). Nicht einzubeziehen sind ein Jahr ...
Erinnerungen, Zukunftspläne, Wünsche, Träume, Hoffnungen, Sorgen schulisch – Schule, Schulsystem – Lernen, Arbeits- und Lernorganisation öffentlich – Urlaub, Verkehr – Medien, Fernsehen, Film, Theater – Natur und Umwelt – Institutionen, öffentliche Einrichtungen, Ämter und Behörden – Lebens- und Berufsplanung, ...
kaufen sie sich Seife, Zigaretten, Kleidung oder sparen es für einen Urlaub. Karl-Heinz bekommt nur 1,50 €. Sein Geld reicht nicht mal für Bier. Seife und Kleidung kaufen die Betreuer für ihn. Karl-Heinz ist zufrieden, aber die Anderen nicht. Die Betreuer sparen für ihn und kaufen für ihn ein. ...
Schicht- und Sonntags- arbeit), Leistungszulagen, Zulagen für Umgebungseinflüsse (Schmutz, Staub, Temperatur, Gase, Dämpfe u. a.) sowie Ausgleichszahlungen für die Minderleistung älterer Betriebsangehöriger ( z. B. bei Akkord ); Vergütungen für Feiertage, Urlaub, Arbeitsausfälle und dergleichen; ...
für das jeweilige Berichtsquartal dargestellt. Sonderzahlungen: Umfassen die „sonstigen Bezüge“ gemäß den Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleis- tete Zahlungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteili- gungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, ...
wird einem der nachstehenden Bestandeszustandstypen (mit Schlüsselziffer) zugeordnet: 10 Kiefer 11 sonstige Kiefernbestände 12 Kiefer mit Fichte und/oder Lärche 13 Kiefer mit Douglasie 14 Kiefer mit Eiche 15 Kiefer mit Buche 16 Kiefer mit sonstigen Laub- und/oder Nadelbaumarten 17 Europäische Lärche 18 Europäische Lärche ...
Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. (2) weggefallen (3) Auszubildende sind in der unterrichtsfreien Zeit in den Praxiseinrichtungen tätig. Der Urlaub ist ausschließlich in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und durch den Träger der praktischen Ausbildung ...
sind auch vorübergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub). Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht die durchschnittliche Arbeitszeit der orts-, branchen- oder betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche Ar- beitszeit kürzer als die orts-, ...
und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer (abhängig Beschäftigte) einschließlich Auszubildenden. Einbezogen sind auch vor- übergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub). Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht ...
Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung ist u. a. im Urlaubs- oder Krankheitsfall vom Auftragnehmer durchgängig sicherzustellen, so dass der geforderte Personalumfang gemäß B.2.4 eingehalten wird. Bei unvorhersehbaren ...