Seite 3 von 217 | ( 2169 Treffer )
Sortieren nach
der entsprechenden Kalendertage kenntlich machen und die Tage, an denen Sie am Dienstort nicht anwesend waren, kurz begründen. *) Erläuterungen können z.B. sein: Krankheit (K); Urlaub (U); Dienstreise (DR); weitere individuelle Erläuterungen sind möglich Kalen- dertag Verlassen der Wohnung (Uhrzeit) Ankunft ...
(in Karte 4) (in ha) 2 20002 3,389 XGV – Nadel-Laub-Mischwälder 4 20004 3,403 XGV – Nadel-Laub-Mischwälder 47 20047 3,049 XGV – Nadel-Laub-Mischwälder 51 20051 4,896 XGV – Nadel-Laub-Mischwälder 77 20077 5,898 XGV – Nadel-Laub-Mischwälder 79 20079 0,844 XGV – Nadel-Laub-Mischwälder 81 20081 4,875 XGV ...
haben auch sie einzuwilligen. Dies wird in der Regel spätestens ab der Vollendung des 14. Lebensjahres der Fall sein. II. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Urlaubern ist zu berücksichtigen. Im Rahmen der Beratung und Betreuung werden oft zahlreiche personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und genutzt. ...
so wird bei einer Wiedereinstellung die Zeit seiner früheren Betriebszugehörigkeit angerechnet, sofern die Dauer der Unterbrechung nicht mehr als 12 Monate betragen hat. Im Falle einer zeitlich befristeten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit erfolgt eine Anrechnung bis zu 36 Monaten. Seite 8 von 13 Au sz ug Ta rifv ert rag § 15 Urlaub ...
bei Wettbewerben für Einzelpersonen und Organisationen 3. Praktische Vergünstigungen und Privilegien - Sonderurlaub, Bildungsurlaub, Freistellungen - Möglichkeiten zur kostenlosen Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen - Anerkennung von im Ehrenamt erworbenen Qualifikationen bei Bewerbungen um Ausbildungs-, ...
wird hingewiesen. § 6 Urlaub 1. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Der volle Urlaubsanspruch kann erstmalig geltend gemacht werden nach einer sechsmonatigen ununterbrochenen Beschäftigung in demselben Betrieb. 3. Die Wartezeit wird nicht unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit oder einen sonstigen ...
normal 02-09 v12.cdr 2 / 2 0 0 9 Barrierefreier Tourismus als Wirtschaftsfaktor Thema: Behinderte Touristen sind zuallererst einmal Touristen. Sie haben im Urlaub keine anderen Interessen als Nichtbehinderte, aber behinde- rungsbedingt stellen sie teilweise andere Anforderungen an ihr Urlaubsziel. ...
im Krankheitsfall, Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall 13 § 5 Gruppeneinteilung und Gehaltsregelung 15 § 6 Gehaltszahlung im Todesfall 23 § 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung 23 § 8 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften 26 § 9 Versetzung 26 § 10 Urlaub 27 § 11 Beendigung ...
535001.cdr 535 001 PDF 01.20 1. Veranstalter Name Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen!x Empfänger (zuständige Behörde) Ja Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub Einheitlicher Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, ...
Die durch gesetzliche Feiertage, durch nachgewiesene Krankheit oder Urlaub ausfallende Arbeitszeit wird wie vereinbarte Arbeitszeit gewertet. 12.10. Die Vergütung der Mehrarbeit einschließlich der Mehrarbeitszuschläge erfolgt mit der Abrechnung des Kalendermonats, in dem die Mehrarbeit geleistet worden ist. 12.11. ...