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sind die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer von demjenigen bzw. denjenigen zu tragen, die im Verfahren unterliegen. Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist allein der Ausgang des Verfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich. ...
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Aktualisiert: 23:27 14.04.2023
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Texte. 7 Freistellung vom Unterricht (1) Die oder der Auszubildende ist auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag oder auf Antrag des Trägers der praktischen Ausbildung oder des Trägers der betreffenden Maßnahmen vom Schulbesuch freizustellen zur Teilnahme an: 1. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ...
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Aktualisiert: 18:07 14.04.2023
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Aktualisiert: 09:05 08.11.2024
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