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die dafür erforderli- chen sonstigen Hilfen und stellen insbesondere die Räumlichkeiten für Sitzungen und Besprechungen zur Verfügung. (3) Der Träger und die Leitung haben die Vorbereitung und Durchführung der Wah- len nach dieser Verordnung in dem erforderlichen Maß personell und sachlich zu un- terstützen ...
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Aktualisiert: 17:53 14.04.2023
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Aktualisiert: 06:20 30.06.2024
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die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte ...
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Aktualisiert: 10:51 07.07.2023
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die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte ...
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Aktualisiert: 08:45 07.07.2023
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die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte ...
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Aktualisiert: 08:46 07.07.2023
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Aktualisiert: 07:37 09.11.2024
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Aktualisiert: 07:37 09.11.2024
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Aktualisiert: 07:37 09.11.2024
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