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Jugendbildung leisten, - ein eigenes Bildungsprogramm anbieten, - Bildungsmaßnahmen anderer Träger unterstützen. Zuwendungsvoraussetzungen – Nr. 4.2.5 - Mindestens 50 v. H. der Jugendbildungstätigkeit der Einrichtung sind offene Angebote der Jugendbildung. - Vorlage des Bildungsprogrammes der Einrichtung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:52 08.11.2024
Format: PDF