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des Betriebsrats. Die Parteien heißen im Beschlussverfahren „Beteiligte“. Im Beschlussverfahren untersucht das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen, sachlich beschränkt durch die Anträge. Diese müssen bestimmt sein und vom Antragsteller begründet werden. Die Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts ...
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Aktualisiert: 07:06 10.05.2024
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Aktualisiert: 07:07 09.10.2024
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