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Willenserklärung) nicht voraus. Dennoch kann ein Antrag gestellt werden, was auch empfehlenswert ist (s. a. unter I.2.). Wenn umstritten ist, welches Jugendamt oder ob das Jugendamt oder ein anderer Träger zuständig ist, kann das zuerst angegangene Jugendamt aus § 43 SGB VIII verpflichtet sein, vorläufige ...
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Aktualisiert: 18:10 14.04.2023
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Aktualisiert: 17:52 08.11.2024
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