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im Kalenderjahr der tat- sächlichen Leistung zu berücksichtigen. Eine Fortschreibung für die Zukunft setzt vo- raus, dass weiter mit ihnen zu rechnen ist. Es besteht die Obliegenheit, mögliche Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. 1.8. Sonstige Einnahmen (z. B. Trinkgelder) Zu den Erwerbseinkünften gehören ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:13 22.02.2026
Format: PDF