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Mitteln auf Ebene des Landkreises ein „Ausgleich“ erfolgen kann. 2. Frage: Gibt es eine Mindest-/ Untergrenze für eine Förderung? Antwort: Ja. Der Förder- bzw. Zuwendungsbetrag soll mindestens 5.000 € betragen. 3. Frage: Was ist zu tun, wenn der Finanzierungsbedarf bzw. die tatsächlich notwendigen ...
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Aktualisiert: 05:12 03.04.2024
Format: PDF