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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012 5.5 Die Beratung des Gesetzgebers In meinem I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (Nr. 3.7.2.) hatte ich berichtet, dass ...
II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012 Übersicht Kapitel 5.5 5.5 Die Beratung des Gesetzgebers 5.5.1 Stellungnahme zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes des Bundes 5.5 ...
Klötze 1 und 2 – BDF 05 und 05.2 Die Boden-Dauerbeobachtungsflächen 5 und 5.2 befinden sich süd-östlich von Klötze im Bereich der Dulseberger und Klötze-Zichtauer Endmoränen mit dem Klötzer Sandlössgürtel im Altmarkkreis Salzwedel. Die Ersteinrichtung der Flächen fand 2002 (Klötze ...
I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 Übersicht Kapitel 5. 5. Einzelfälle 5.1. Einsicht in Bürgschaftsdaten beim Finanzministerium 5.2. Keine Einschränkung des IZG LSA ...
I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 2.5.5. Systematik des Gesetzes Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 IZG LSA hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen ...
5- Leitbild Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Leitbilder / Zielkonzept __________________________________________________________________________________________________________________83 W. Blumenthal Ingenieurbüro 5. Leitbilder / Zielkonzept 5.1 Leitbilder 5 ...
5. Amtsperiode 2006 2007 2008 2009 2010 2011 ...
KAPITEL II - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE RECHTMÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN</br ></br >Artikel 5 Die Mitgliedstaaten bestimmen nach Maßgabe dieses Kapitels die Voraussetzungen näher, unter denen die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist. ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung Art 5 GG (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ...
in Deutschland – Bundesrecht 5 Informationsfreiheit in Deutschland – Entwicklungen in den Ländern 6 Reaktionen auf den IV. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 7 Novellierungen des IZG LSA und der IZG LSA KostVO 8 Open Data, E- und Open Government 9 Empfehlungen für ein modernes ...