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und einer besseren Umweltleistung Die Priorität 1 nimmt gemäß VO (EU) Nr. 1305/2013 eine Sonderstellung ein. Aufgrund ihrer horizontalen Anwendung hat sie eine Bedeutung, die sich auf die übrigen Prioritäten erstreckt. Die Outputindikatoren und Ausgaben für die (Teil-) Maßnahmen und Vorhabensarten sind daher ...
ist durch eine Vorauswahl und Auswahltests in Form von Multiple-Choice-Tests vereinfacht und verkürzt. - Die Bewerbung ist für mehrere Jahre in einem Pool gespeichert und kann jederzeit angenommen werden. Verbindliche Informationen zu „CAST Permanent“ erhalten Sie auf der EPSO-Internetseite . Dort erfahren ...
von pflegebedürftigen Menschen, die sich zu Hause in einer Sterbesituation befinden, sowie auf die Spezialisierte Ambulante Palliativ- versorgung (SAPV), wird in dieser Leitlinie nicht eingegangen. Empfehlungen zu Test- und Impfstrategien wurden in grundsätzlicher Art und Weise berücksich- tigt. Allerdings kommt ...
oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbeson- dere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung ...
errichtet, hergestellt, wesentlich verän- dert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbeson- dere des Naturschutzes und der Landschaftspflege ...
Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verän- dert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze ...
Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. ...
Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen ...
Obstgehölze Einschließlich Säulenformen, Spalierformen und anderer Formen. Formgehölze Formgehölze sind Gehölze, die durch wiederholten Schnitt ( oder Formung durch Drähte oder Bindungen ) in geo- metrische oder unregelmäßige Form gebracht werden. Formgehölze sind meist Gehölzarten, die auch als Hecken ...
Schmale Windelschnecke und Helmazurjungfer, 3. die Erhaltung und Entwicklung weiterer geschützter und gefährdeter Biotope, Vegetationsgesellschaften und Landschaftselemente, wie den naturnahen Weg- und Waldsaumgesellschaften, Hecken und Gebüschen, 4. die Pflege der Wiesen bzw. die Wiederaufnahme von deren ...