Bereiche: "Landesportal" Entfernen
Artikel 41 - Aufsichtsbehörde (1)    Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung dieser Richtlinie zuständig sind, damit die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung geschützt ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:49 21.11.2025
Format: Seite
Artikel 51 - Aufsichtsbehörde (1)    Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung zuständig sind, damit die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung geschützt ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:45 21.11.2025
Format: Seite