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findet nur Anwendung, soweit das Mindeststundenentgelt das jeweils geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach Absatz 3 erreicht oder übersteigt. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. (2) Gelten am Ort der Ausführung mehrere ...
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Aktualisiert: 03:34 30.06.2024
Format: PDF