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findet keine Anwendung auf solche Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer Stätte von außergewöhnlichem universellem Wert für die Menschheitsgeschichte (UNESCO-Weltkulturerbe) belegen sind. Für die Welterbestätten des Landes folgt im ersten Quartal 2024 ein gesonderter Erlass zum Umgang ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:51 02.06.2024
Format: PDF