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Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
weiter hoch gefahren werden. Grundsätzlich wird es ab der 28. kW möglich sein, in einen eingeschränkten Regelbetrieb für Präsenzveranstaltungen überzugehen. Wegen nach wie vor einzuhaltender Schutzmaßnahmen, wie z. B. Abstands- und Hygieneregeln, wird es bis auf Weiteres zu einigen Einschränkungen sowohl ...
durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Statistischen Bundesamt und in den Statistischen Ämtern ...
Die Sicherheitsüberprüfungsgesetze des Bundes und der Länder sind für die Durchführung von allgemeinen Zuverlässigkeitsprüfungen, z. B. anlässlich von Veranstaltungen, nicht einschlägig. Eine generelle rechtliche Grundlage für Zuverlässigkeitsüberprüfungen besteht außerhalb der spezialgesetzlichen Bestimmungen nicht. ...
der Vertraulichkeit des BOS-Funkverkehrs entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik genutzt werden. Die Konferenz weist weiter darauf hin, daß nicht nur bei den Behörden der Polizei, sondern auch in anderen BOS-Bereichen, wie z.B. dem Rettungswesen, eine Vertraulichkeit des Funkverkehrs zu gewährleisten ist. ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Die Ab- baue liegen im Wesentlichen im Orange- bis Bank-/Bändersalz (z3OS-BK/BD) und grenzen östlich an das Liniensalz (z3LS). In der östlichen Flanke der Mulde steht Hauptanhydrit (z3HA) an. In der westlichen Flanke liegt in dm-Mächtigkeit das Kalilager A (z2SF) gefolgt vom Haupt- salz (z2HS). 2.2 ...