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von der Landesregierung in Magdeburg die zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Mit den neuen Regelungen setzt Sachsen-Anhalt den jüngsten Beschluss der Staats- und Senatskanzleien um. Insgesamt sind Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmenden erlaubt ( ...
von der Landesregierung in Magdeburg die zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Mit den neuen Regelungen setzt Sachsen-Anhalt den jüngsten Beschluss der Staats- und Senatskanzleien um. Insgesamt sind Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmenden erlaubt ( ...
von der Landesregierung in Magdeburg die zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Mit den neuen Regelungen setzt Sachsen-Anhalt den jüngsten Beschluss der Staats- und Senatskanzleien um. Insgesamt sind Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmenden erlaubt ( ...
von der Landesregierung in Magdeburg die zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Mit den neuen Regelungen setzt Sachsen-Anhalt den jüngsten Beschluss der Staats- und Senatskanzleien um. Insgesamt sind Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmenden erlaubt ( ...
von der Landesregierung in Magdeburg die zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Mit den neuen Regelungen setzt Sachsen-Anhalt den jüngsten Beschluss der Staats- und Senatskanzleien um. Insgesamt sind Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmenden erlaubt ( ...
von der Landesregierung in Magdeburg die zweite Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Mit den neuen Regelungen setzt Sachsen-Anhalt den jüngsten Beschluss der Staats- und Senatskanzleien um. Insgesamt sind Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmenden erlaubt ( ...
Vomhundertsatz = Summe 2 54.696,00 X 100 = 2.058894 X 100 = 2,65657 rd. 2,66 v.H. Page 1 ...
diese für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandelt werden (Anlage zur Ersatzbrennstoffherstellung) Adresse der Anlage Kasseler Str. 46, 06295 Lutherstadt Eisleben Nr. Anhang I der IE-Richtlinie 5.3 b) ii) Nr. Anhang 1 der 4. BImSchV 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.2 Daten Behörde: Zuständige Überwachungsbehörde ...
Anlage: Anlagenbezeichnung Junghennenanlage Adresse der Anlage Mittelstr. 30 06712 Kretzschau Nr. Anhang I der IE-Richtlinie 6.6 a) Nr. Anhang 1 der 4. BImSchV 7.1.2.1 EG Daten Behörde: Zuständige Überwachungsbehörde Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kontakt LVWA.R402@lvwa.sachsen-anhalt.de ...
Anlagenbezeichnung Junghennenanlage Adresse der Anlage Brennereiweg 6 06386 Südliches Anhalt OT Hinsdorf Nr. Anhang I der IE-Richtlinie 6.6.a) Nr. Anhang 1 der 4. BImSchV 7.1.2.1 GE Daten Behörde: Zuständige Überwachungsbehörde Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kontakt LVWA.R402@lvwa.sachsen-anhalt.de ...