Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des IX. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 18a SchulG LSA - Umfang der Finanzhilfe (1) Der Zuschuss richtet sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule besuchen. Er wird je Schuljahrgang höchstens für die Zahl ...
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Aktualisiert: 17:03 28.10.2021
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