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E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA) Zu den Handlungsschwerpunkten der IKT-Strategie „Sachsen-Anhalt digital 2020“ zählen unter anderem die Einführung einheitlicher IKT-Standards und die konsequente Weiterentwicklung von E-Government. Seit Dezember 2017 hat Sachsen-Anhalt ...
© Joblinge gAG Leipzig Die enge Zusammenarbeit mit Akteur*innen am Übergang Schule - Beruf wie dem "Haus der Jugend" Halle, dem Jobcenter Halle und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Halle stellt einen zentralen Erfolgsfaktor dar. Der Projekterfolg lässt sich auch in Zahlen ...
als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. >> vollständiger Maßnahmenkatalog Ergänzend dazu weist Finanzminister Schröder auf die bestehende steuerliche Begünstigung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG und das Verfahren zur Anerkennung der Schäden hin. ...
als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. >> vollständiger Maßnahmenkatalog Ergänzend dazu weist Finanzminister Schröder auf die bestehende steuerliche Begünstigung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG und das Verfahren zur Anerkennung der Schäden hin. ...
ist nur zulässig, um sie bei den im Folgenden genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen abzugeben [§ 45 (4) BNatSchG, § 6 (2) Zuständigkeits-Verordnung für das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt (NatSch ZustVO)]. Streng geschützte Tiere sind ausschließlich bei den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich ...
und die externe Überwachung der Qualitätssicherung von Messstellen im Rahmen von Laborakkreditierungen nach § 26 BImSchG sichert die geforderten Qualitätsstandards. Letzte Aktualisierung: 23.01.2020 ...
über ein webbasiertes Konferenzportal teilzunehmen. Für den Einlass vor Ort gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Für Besucherinnen und Besucher, die keinen entsprechenden Nachweis im Sinne der Corona-Verordnung vorlegen können, bieten wir eine Testmöglichkeit vor Ort an. Bitte melden Sie sich formlos ...
22 bis 24, 28 und 29. Im übrigen gelten mit Ausnahme der §§ 4 d bis 4 g und 38 die für nicht-öffentliche Stellen geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften. Für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche ...
19, 22 bis 24, 28 und 29. Im übrigen gelten mit Ausnahme der §§ 4d bis 4g und 38 die für nicht-öffentliche Stellen geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften. Für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche ...
19, 22 bis 24, 28 und 29. Im übrigen gelten mit Ausnahme der §§ 4 d bis 4 g und 38 die für nicht-öffentliche Stellen geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften. Für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche ...