die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 16:50 29.10.2021
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die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
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Aktualisiert: 16:50 29.10.2021
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die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 16:49 29.10.2021
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die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
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Aktualisiert: 16:49 29.10.2021
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vorzulegen: 1. Belege über Einkommen und Eigentumsnachweise Lohn- / Gehaltsabrechnungen Rentenbescheid Bescheide zu ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld, Krankengeld, Einkommensrückerstattung etc. BAföG, BAB Steuerbescheid bei Selbständigen Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschussleistungen, Kindergeld ...
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Aktualisiert: 16:47 29.10.2021
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Der Inhalt im Überblick Statistisches Monatsheft 11/2018 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt A u s g e w ä h l t e W i r t s c h a f t s i n d i k a t o r e n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:34 30.05.2021
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Abs. 2 bis 4 und § 11 TVA-L BBiG an die Auszubildenden aus dem Hochschulhaushalt vorzunehmen. Auf der Grundlage der hierzu vor- liegenden Ist-Ausgaben der Jahre 2011 bis 2015 wird im Jahr 2016 ein Durchschnittswert für die Hochschule gebildet, der ab 2017 unter dem Vorbehalt der entsprechenden ...
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Aktualisiert: 20:38 10.10.2021
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soweit sie für den übrigen Bereich des Landeshaushalts allgemein in Kraft treten, ist die Hochschule befreit. (5) Ab 2017 ist die Zahlbarmachung von Leistungen nach den § 10 Abs. 2 bis 4 und § 11 TVA-L BBiG an die Auszubildenden aus dem Hochschulhaushalt vorzunehmen. Auf der Grundlage der hierzu vor- ...
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Aktualisiert: 20:38 10.10.2021
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in die Vergabeakte gemäß § 29 VwVfG notwendig, was ausdrücklich beantragt wird. Zugleich wird eine Verlängerung von der durch die Vergabekammer festgesetzte Frist um eine Woche beantragt. Gemäß § 29 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hat die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden ...
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Aktualisiert: 20:22 10.10.2021
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genommen, wobei ggf. notwen- dige Änderungen vorgenommen werden. Darüber hinaus finden sich Hinweise auf die Ver- teilung der Erhebungsflächen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Empfehlungen zu einem ein- zelflächenübergreifenden Monitoringdesign in o. g. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ...
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Aktualisiert: 20:09 10.10.2021
Format: PDF