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die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
die in einem privatrechtlich ausgestalteten Ausbildungsverhältnis stehen, gelten die §§ 90 bis 90g des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt entsprechend, soweit nicht die Besonderheiten des Arbeits- und Tarifrechts hinsichtlich der Aufnahme und Entfernung bestimmter Unterlagen eine abweichende Behandlung erfordern. (2) ...
vorzulegen: 1. Belege über Einkommen und Eigentumsnachweise Lohn- / Gehaltsabrechnungen Rentenbescheid Bescheide zu ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld, Krankengeld, Einkommensrückerstattung etc. BAföG, BAB Steuerbescheid bei Selbständigen Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschussleistungen, Kindergeld ...
Der Inhalt im Überblick Statistisches Monatsheft 11/2018 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt A u s g e w ä h l t e W i r t s c h a f t s i n d i k a t o r e n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
Abs. 2 bis 4 und § 11 TVA-L BBiG an die Auszubildenden aus dem Hochschulhaushalt vorzunehmen. Auf der Grundlage der hierzu vor- liegenden Ist-Ausgaben der Jahre 2011 bis 2015 wird im Jahr 2016 ein Durchschnittswert für die Hochschule gebildet, der ab 2017 unter dem Vorbehalt der entsprechenden ...
soweit sie für den übrigen Bereich des Landeshaushalts allgemein in Kraft treten, ist die Hochschule befreit. (5) Ab 2017 ist die Zahlbarmachung von Leistungen nach den § 10 Abs. 2 bis 4 und § 11 TVA-L BBiG an die Auszubildenden aus dem Hochschulhaushalt vorzunehmen. Auf der Grundlage der hierzu vor- ...
in die Vergabeakte gemäß § 29 VwVfG notwendig, was ausdrücklich beantragt wird. Zugleich wird eine Verlängerung von der durch die Vergabekammer festgesetzte Frist um eine Woche beantragt. Gemäß § 29 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hat die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden ...
genommen, wobei ggf. notwen- dige Änderungen vorgenommen werden. Darüber hinaus finden sich Hinweise auf die Ver- teilung der Erhebungsflächen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Empfehlungen zu einem ein- zelflächenübergreifenden Monitoringdesign in o. g. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ...