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Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes ...
oder Versetzung werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung ...
Gesetze und Verordnungen zum Bodenschutz und zu Altlasten Europäisches Parlament (Suche mit Taste STRG und Taste F) Links zum Europäischen Parlament (Downloads sind evtl. nicht barrierefrei) 2 2005/51/EG: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. Januar 2005 zur Ermäch- tigung ...
Menschen, e) Daten zur Ausbildung und Weiterbildung, f) Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, g) Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen, h) Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche, i) Angaben zu sonstigen Qualifikationen und j) Datum der Bewerbung. Bei einer Bewerbung per E-Mail ...
Kommunikationsdaten (zum Beispiel Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse), c) Behinderung, d) Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, e) Daten zur Ausbildung und Weiterbildung, f) Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, g) Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen, h) Fachliche Interessen ...
b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. In Personalvertretungssachen sowie Disziplinarsachen kommen auch die Personalvertretungsgesetze ...
des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ...
der Einstellung, Abordnung oder Versetzung werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten ...
des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ...
werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften ...