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Im Einzelnen legen Antragstellende dar, mit welchen Maßnahmen sie die Ziele nach Nummer 1.2 und die Aufgaben des Betriebs einer Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsuchtprävention nach Nummer 2.1 der Glücksspielsuchtpräventionsförderrichtlinie umsetzen und erreichen wollen. Ausführungen des Antragstellenden ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:22 14.04.2023
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